Strafrecht
Zu den Strafsachen zählen z.B.
Strafverfahren
Ermittlungsverfahren
Trunkenheit im Verkehr
BtM
Autorennen
Diebstahl, Nötigung etc.
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Gefährdung des Straßenverkehrs
Körperverletzung
Unfall mit Todesfolge
Zeugenbeistand etc.
Hier drohen neben den allgemeinen Sanktionen des Strafrechts oft noch Maßnahmen den Führerschein betreffend, wie die Einziehung des Führerscheines und eine Sperre für die Neuerteilung.
Weiterhin werden noch Punkte in das Verkehrszentralregister eingetragen für die Dauer von mehreren Jahren.
Hier ist so früh wie möglich anwaltliche Hilfe von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht angeraten, um die Folgen der Tat so gering wie möglich zu halten.
Beratung und Unterstützung ist auch notwendig, wenn der Versuch zu einerSperrfristverkürzung unternommen werden soll. Hierdurch kann unter Umständen die bereits verhängte Sperrfrist um 2-3 Monate verkürzt werden.